Die Feldjäger sichern die Liegenschaft des BwZKrhs, begleiten Einsätze und Verlegungen und übernehmen den militärischen Ordnungsdienst. Sie sind keine Ersatzpolizei.
Zugangskontrolle und Sicherheit auf der Liegenschaft
Streifendienst auf der Liegenschaft
Verkehrsdienst: militärischer Verkehr, Begleitung von Verlegungen und Bundeswehrfahrzeugen
Personenschutz für gefährdete Patienten
Absicherung von Rettungsdiensteinsätzen
Unfallaufnahme bei Bundeswehrfahrzeugen
Erhebungen und Ermittlungen bei Dienstvergehen
Zusammenarbeit mit der Polizei
Militärischer Ordnungsdienst
Organisationsstruktur
Aufbau des Feldjägerdienstkommandos
Der Führer Feldjägerdienstkommando wird vom Feldjäger-Einsatzoffizier vertreten, der die Schichten koordiniert. Jede Schicht führt ein Feldjäger vom Dienst mit seiner Dienstgruppe.
Feldjäger-Einsatzoffizier (Stellvertreter)
HauptmannDienstposten
Besetzung nicht hinterlegt
Vertritt den Führer Feldjägerdienstkommando
Plant Schichten und Einsätze und koordiniert die Schichten
Jede Schicht bildet eine Dienstgruppe mit eigenem Feldjäger vom Dienst. Weitere Dienstgruppen gibt es nach Bedarf. Ein Feldjägeroffizier (Leutnant oder Oberleutnant) kann als Vertreter eingesetzt werden.
Realer Hintergrund
Real werden die 25 Feldjägerdienstkommandos von Feldjägerkompanien betrieben. Kompaniechefs sind Hauptmann oder Major, der Spieß ist Oberstabsfeldwebel.
Dienstgrade und Verwendungen bei den Feldjägern
Die Spalte Feldjäger der Dienstgradtabelle (Übersicht v2.5, S. 2). „wie bei …“ heißt: Die Funktion steht in v2.5 einmal für mehrere Dienstgrade.
Erheber und Ermittler (ab Oberfeldwebel) Qualifikation
Feldwebel
wie bei Oberfeldwebel
Stabsunteroffizier, Unteroffizier
Streifenbegleiter
Stabskorporal, Korporal
Erfahrener Streifenbegleiter
Hauptgefreiter bis Oberstabsgefreiter
Streifenbegleiter
Militärkraftfahrer
Torwache
Obergefreiter
wie bei Hauptgefreiter bis Oberstabsgefreiter
Gefreiter, niedrigster Dienstgrad (bei den Feldjägern je nach Verwendung, z. B. Jäger)
Feldjäger in Ausbildung
Dienstvergehen
Ermittlungsgruppe
Die Ermittlungsgruppe klärt Dienstvergehen im Auftrag des Kommandeurs auf. Sie arbeitet nur im dienstlichen Bereich und ermittelt nicht gegen Zivilisten.
Ermittlungsgruppe
Leiter Ermittlungsgruppe
HauptmannDienstposten
Besetzung nicht hinterlegt
Leitet die Ermittlungsgruppe
Klärt im Auftrag des Kommandeurs Dienstvergehen auf (§§ 32, 33 WDO)
Darf Feldjägerfeldwebel mit Vernehmungen beauftragen
Straftaten gehen an Staatsanwaltschaft bzw. Polizei.
Aufklären muss der Kommandeur als Disziplinarvorgesetzter. Er kann es einem Offizier übertragen, im RP dem Leiter Ermittlungsgruppe, der Feldjägerfeldwebel mit Vernehmungen beauftragen darf (seit 16.01.2026). Straftaten gehen an Staatsanwaltschaft bzw. Polizei.
Rechtlicher Rahmen im Rollenspiel
Befugnisse und Grenzen
Grundsatz: Strafverfolgung von Zivilisten ist Sache der Polizei. Feldjäger halten fest und übergeben, sie ermitteln nicht gegen Zivilisten.
Befugnisse der Feldjäger nach Ort und Personenkreis
Wo und gegenüber wem
Was Feldjäger dürfen
Soldaten (überall)
Anhalten, kontrollieren, Identität feststellen. Bei Dienstvergehen oder Straftaten durchsuchen und vorläufig festnehmen, Meldung an den Disziplinarvorgesetzten.
Alle Personen auf der Liegenschaft
Das BwZKrhs ist militärischer Sicherheitsbereich, Zutritt nur über das Tor. Identität prüfen (§ 4 UZwGBw), durchsuchen bei Verdacht einer Straftat gegen die Bundeswehr, zum Eigenschutz oder bei angeordneter Torkontrolle (§§ 7, 8, 8b), vorläufig festnehmen und sofort der Polizei übergeben (§ 6). Platzverweis nach § 2 Abs. 3 UZwGBw und Hausrecht.
Zivilisten außerhalb
Nur Jedermannsrechte: Notwehr und Nothilfe, vorläufige Festnahme bei frischer Tat (§ 127 Abs. 1 StPO), dann sofort Polizei. Keine Kontrollen, keine Bußgelder, keine Verfolgungsfahrten wegen ziviler Delikte.
Einsatzstellen des Rettungsdienstes
Absperren und sichern zum Schutz der Besatzung, Anordnungen an Zivilisten trifft die Polizei. Wer Helfer behindert, macht sich strafbar (§ 323c Abs. 2 StGB) und darf bis zur Polizei festgehalten werden (§ 127 StPO).
Straßenverkehr
Sonder- und Wegerechte im Einsatz (§§ 35, 38 StVO). Den öffentlichen Verkehr regelt die Polizei (§ 44 Abs. 2 StVO). Feldjäger lenken den militärischen Verkehr (Kolonnen, Begleitungen) und nehmen Unfälle mit Bundeswehrfahrzeugen auf.
Fiktive Regelung (RP)
Die Befugnisse sind an reales Recht angelehnt (u. a. UZwGBw, StPO, StVO), gelten aber nur als Regelung im Rollenspiel auf dem Server StickCity. Die Serverregeln gehen im Zweifel vor.
Keine Ersatzpolizei
Gegenüber Zivilisten außerhalb der Liegenschaft gibt es keine Kontrollen, keine Bußgelder und keine Verfolgungsfahrten wegen ziviler Delikte. Feldjäger halten bei frischer Tat fest und übergeben sofort an die Polizei, die Strafverfolgung von Zivilisten ist Sache der Polizei.
Kleiderordnung der Feldjäger
Feldanzug, rotes Barett, schwarze MP-Armbinde mit Schriftzug „Feldjäger“.